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Beistand auf dem letzten Weg

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Wenn Sie einen Angehörigen oder einen lieben Menschen verloren haben, können Sie sich im Pfarrhaus melden. Gerne sind unsere Seelsorger bereit, zu Ihnen zu kommen, mit Ihnen zu beten und Ihnen beizustehen. Falls Sie niemand persönlich erreichen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Wir melden uns, sobald es uns möglich ist. Wenn Sie sich an einen Bestatter gewandt haben, setzt sich dieser mit uns in Verbindung, um alles Nötige zu klären.

Hier finden Sie einige Informationen, die Ihnen bei einem Sterbefall hilfreich seine können. Natürlich kann es gerade in tragischen Situationen von Tod und Trauer nach Möglichkeit auch andere Regelungen geben.

Bei einer Erdbestattung …

 

… findet etwa am dritten Tag nachmittags um 14 Uhr eine Eucharistiefeier (das Sterbeamt) in der Kirche statt, und danach ist dann in der Leichenhalle des Friedhofs die Verabschiedung (Einsegnung) mit der anschließenden Erdbestattung auf dem Friedhof. Die Eucharistiefeier ist die Feier des Todes und der Auferstehung (des Herrn) und somit auch die eigentliche katholische Trauerfeier.

Bei einer Feuerbestattung …

… ist ein Sterbeamt am dritten Tag mit anschließender Verabschiedung in der Friedhofshalle möglich; die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt im engsten Kreis ohne einen Geistlichen. Häufig wird jedoch mit dem Sterbeamt gewartet, bis die Urne aus dem Krematorium zurück ist. Dann werden Sterbeamt, Einsegnung und Urnenbestattung ebenfalls an einem Nachmittag gefeiert.

 

Falls kein eigenes Sterbeamt gewünscht wird, …

… kann vor der Bestattung ein Wortgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofshalle gefeiert werden. Die Uhrzeit für diese Form sollte normalerweise nicht zur „Sterbeamtszeit“ (14 Uhr) sein. Das Sterbeamt kann auch im Rahmen einer Eucharistiefeier am Sonntag oder Werktag gefeiert werden.

 

Die Verbindung zum Verstorbenen …

… kann dadurch zum Ausdruck kommen, dass der Sarg (ggf. auch die Urne) in der Kirche aufgebahrt wird. So wird die Gemeinschaft mit den Verstorbenen bei der Feier des Gottesdienstes auch über das gesprochene Wort deutlich.

Gerne beten wir mit ihnen …

Rosenkranz

… am Vorabend der Beerdigung ein Rosenkranz- oder Totengebet in der Kirche. Es ist guter Brauch, in der Zeit zwischen Tod und Beerdigung in besonderer Weise für den/die Verstorbene zu beten. Das Gebet ist ein Zeichen der Anteilnahme der Gemeinde und kann Trost und Stärke geben.

Einmal im Monat feiern wir Eucharistie als Sterbeamt im Gedenken aller im letzten Monat Verstorbenen.

An Allerseelen feiern wir Eucharistie mit Totengedenken aller Verstorbenen des letzten Jahres.

In einem eigenen Gedenkgottesdienst (Eucharistiefeier) können Sie in der Gemeinschaft der anderen betroffenen Angehörigen und Familien und der ganzen Pfarrgemeinde Ihre Trauer teilen und sich durch das Wort des Glaubens und der Verheißung und im Gebet trösten lassen und neue Kraft schöpfen.

Die Verstorbenen werden mit Namen, Alter und Todestag genannt. Der Name bedeutet: Gott kennt uns und spricht: „Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein. Ich habe dich erlöst.“ Für die Verstorbenen werden Kerzen an der Osterkerze angezündet. Die Kerze soll ein Zeichen des Lichtblickes im Dunkel der Trauer und des Schmerzes sein und zugleich ein Symbol der Auferstehung („…und das ewige Licht leuchte ihnen,“) und damit ein Hoffnungszeichen.

Was kostet die Beerdigung?

Für jeden Sterbefall erheben wir (meist über den Bestatter) eine Gebühr von 25,00 €. Damit ist die Gebühr für das Sterbeamt, die Beisetzung auf dem Friedhof, das monatliche Totengedenken, das 2. Sterbeamt (30er-Amt, 4-Wochen-Messe) und für das 1. Jahrgedächtnis abgedeckt.

Was muss vor der Beerdigung erledigt werden?

Wir versuchen die Terminabsprache für den Trauergottesdienst und die Beerdigung so schnell es geht zu klären. Der Seelsorger, der die Beerdigung übernimmt, meldet sich bei den Angehörigen (Kontaktperson) um ein Kondolenzgespräch zu vereinbaren. Im Kondolenzgespräch können alle Fragen zur Gestaltung der Feier besprochen werden.

 

Was muss nach der Beerdigung erledigt werden?

Für das 2. Sterbeamt können Sie einen Termin über das Pfarrbüro vereinbaren. Gleiches gilt für das 1. Jahrgedächtnis.

Wo finde ich Hilfe in der Trauer?

Auch nach der Beerdigung stehen wir Ihnen in der Trauer zur Seite. Sie können dazu gerne einen Termin für ein Trauergespräch mit einem Seelsorger vereinbaren. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach einer Trauerbegleitung. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wenn Sie möchten.