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Taufe

Ein kleines Kind wird über ein Taufbecken gehalten und empfängt die Taufe mit Taufwasser

Taufe heißt: Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche und damit in die Pfarrgemeinde, in der die Familie ihren Wohnsitz hat. Die Tauffeier findet also in der Pfarrkirche statt, wo der Taufstein / das Taufbecken steht.

Genereller Tauftag ist der Sonntag, der Tag des Herrn, der Tag der Auferstehung, Tag des neuen Lebens in Christus. Der Taufspender ist der Ortsordinarius (d.h. der Pfarrer) oder die vom Bischof für diese Pfarrei Beauftragten (Kaplan, Kooperator, Diakon).

Ausnahmen sind möglich:

  • Bei einem auswärtigen Taufspender: nur nach Absprache und Einverständniserklärung des Ortsordinarius (Pfarrers)
  • Bei einer Tauffeier außerhalb der Gemeinde: Nur mit Einverständniserklärung des Ortsordinarius (Pfarrers)

Pastorale Hinweise

Taufvorbereitung:

Wenn Sie beabsichtigen, ihrem Kind das Sakrament der Taufe spenden zu lassen, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Hier finden die Anmeldung und Aufnahme der Taufe statt (Name / Straße / Ort / Tauftermin, usw.). Bringen Sie bitte zur Anmeldung das Stammbuch der Familie, die Geburtsurkunde des Kindes und Patenbescheinigungen (siehe unten: Das Patenamt) mit.

Im Dienstgespräch der Hauptamtlichen wird geklärt, wer die jeweilige Tauffeier hält. (Weitergabe an Taufspender). Vor jeder Tauffeier findet ein Taufgespräch mit den Eltern und Paten des zu taufenden Kindes statt.

Der Taufende (Pfarrer oder Diakon) vereinbart mit Ihnen einen Termin für das Taufgespräch.

Ziel eines Taufgespräches ist:

  • Erstkontakt mit den Eltern und Paten
  • Eltern, Familie und soziales Umfeld und religiöse Sozialisation kennen lernen
  • Motive für die Taufe kennen lernen
  • Sinn des Sakramentes verdeutlichen
  • Grundsätzlicher Ablauf der Feier der Kindtaufe und Gestaltungselemente (Texte, Lieder, Fürbitten) besprechen.

Eintrag ins Familienstammbuch:

Name des Kindes, Taufspender, Paten (siehe unten: Vorraussetzung für das Patenamt). Das Austragen oder Löschen von Paten nach der Taufe ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine Urkunde handelt.

Voraussetzung zur Taufe

Mindestens ein Elternteil soll Mitglied der röm. kath. Kirche sein.

Wenn Eltern ihr Kind zur Taufe anmelden, setzt dies die Bereitschaft zur christlichen Erziehung des Kindes in der Kirche und in Gemeinschaft mit der Kirche voraus. Dazu gehört ein sakramentales Leben der Eltern.

Ablauf der Tauffeier

Vier Orte entsprechen der Gliederung (den vier Teilen) der Tauffeier:

Eingang der Kirche

Empfang, Begrüßung und Befragung der Eltern und Paten

In der Kirche (in den Bänken)

Wortgottesfeier

Am/um den Taufstein/ das Taufbecken

Tauffeier (mit ausdeutenden Riten)

Um den Altar stehend

Abschluss: Vater Unser und Segen       

Das Patenamt

Ein kleines Bädchen blättert in einem Buch

Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.

Im Codex des kanonischen Rechts der kath. Kirche steht im Kanon 872 – 877:

Einem Täufling ist ein Pate zu geben; dessen Aufgabe es ist, das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.

Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:

  • Er muss von den Eltern des Täuflings (oder wenn diese fehlen, vom Pfarrer bzw. Spender der Taufe) dazu bestimmt sein.
  • Er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (aus gerechtem Grund ist eine Ausnahme zulässig)
  • Er muss katholisch (getauft) und gefirmt sein sowie das heilige Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben, d.h.: Er muss die sog. Initiationssakramente der Kirche empfangen haben (und nach wie vor Mitglied in der katholischen Kirche – und darf nicht ausgetreten - sein); auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
  • Er darf mit keiner rechtlich verhängten kanonischen Strafe behaftet sein.
  • Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
  • Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
  • Bei Austritt der Paten aus der Gemeinschaft der Kirche erlischt das Patenamt.

Wenn in diesem Sinne kein Pate zugegen ist, hat der Taufspender dafür zu sorgen, dass wenigstens ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung der Taufe bewiesen werden kann.

In das Taufbuch werden eingetragen: Name des Getauften, Taufspender, Eltern, Paten bzw. Zeuge (s.o.), Ort und Tag der Taufspendung; ebenso Tag und Ort der Geburt.

Wir - die Verantwortlichen der kath. Kirchengemeinde St. Josef, St. Matthias und Herz Jesu - werden uns an diese Richtlinien halten und bitten Sie, liebe Eltern, bei der Auswahl der Paten diese rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben zu berücksichtigen und sich danach zu richten und zu halten. So werden unnötige und unliebsame Diskussionen und Auseinandersetzungen vermieden.