Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.
Im Codex des kanonischen Rechts der kath. Kirche steht im Kanon 872 – 877:
Einem Täufling ist ein Pate zu geben; dessen Aufgabe es ist, das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Es sind nur ein Pate oder eine Patin oder auch ein Pate und eine Patin beizuziehen.
Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:
- Er muss von den Eltern des Täuflings (oder wenn diese fehlen, vom Pfarrer bzw. Spender der Taufe) dazu bestimmt sein.
- Er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben (aus gerechtem Grund ist eine Ausnahme zulässig)
- Er muss katholisch (getauft) und gefirmt sein sowie das heilige Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben, d.h.: Er muss die sog. Initiationssakramente der Kirche empfangen haben (und nach wie vor Mitglied in der katholischen Kirche – und darf nicht ausgetreten - sein); auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
- Er darf mit keiner rechtlich verhängten kanonischen Strafe behaftet sein.
- Er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
- Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
- Bei Austritt der Paten aus der Gemeinschaft der Kirche erlischt das Patenamt.
Wenn in diesem Sinne kein Pate zugegen ist, hat der Taufspender dafür zu sorgen, dass wenigstens ein Zeuge zur Verfügung steht, durch den die Spendung der Taufe bewiesen werden kann.
In das Taufbuch werden eingetragen: Name des Getauften, Taufspender, Eltern, Paten bzw. Zeuge (s.o.), Ort und Tag der Taufspendung; ebenso Tag und Ort der Geburt.
Wir - die Verantwortlichen der kath. Kirchengemeinde St. Josef, St. Matthias und Herz Jesu - werden uns an diese Richtlinien halten und bitten Sie, liebe Eltern, bei der Auswahl der Paten diese rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben zu berücksichtigen und sich danach zu richten und zu halten. So werden unnötige und unliebsame Diskussionen und Auseinandersetzungen vermieden.